6.3. Würdigung Die Parteien haben in Ziff. 7 des Kaufvertrags vom 26. Februar 2019 (KB 5) folgende Vereinbarung getroffen: "Es wird vereinbart, dass das Warenlager in O. per 28. Februar 2019 gezählt wird und auf der Basis der Einkaufspreise in Rechnung gestellt wird. Zahlung 30 Tage netto + MWST, Beilage 5, 5.1-5.2 (Inventarliste per 21.12.2018 Fr. 55'258.80). a) Sollten noch offene Bestellungen bestehen, übernimmt diese der Käufer zu Einstandspreisen und gibt die Lieferadresse bekannt.