Insbesondere entfaltet ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben rechtserzeugende Kraft mit konstitutiver Wirkung – weshalb der Vertrag mit dem bestätigten Inhalt gilt –, wenn diesem nicht innerhalb einer angemessenen Frist widersprochen wird.47 Keine konstitutive Wirkung kommt dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben allerdings zu, wenn es vom Verhandlungsergebnis derart abweicht, dass nach Treu und Glauben nicht mehr mit dem Einverständnis des Empfängers gerechnet werden darf, was sich nach einem objektiven