Grundsätzlich ist die Annahmeerklärung formfrei möglich, d.h. auch sie kann ausdrücklich, konkludent oder stillschweigend erfolgen.43 Beim sog. Realakzept – als Form der konkludenten Ausdrucksweise – erklärt der Antragsempfänger die Annahme durch eine dem angebotenen Vertrag entsprechende Erfüllungshandlung, indem er bspw. eine gebotene Kaufsache bezahlt oder eine Teillieferung ausführt.44