Die Annahme ist die zeitlich zweite, auf den Antrag folgende Vertragserklärung. Mit ihr erklärt der Antragsempfänger gegenüber dem Antragsteller, dessen Offerte annehmen zu wollen.41 Die Annahme hat daher gegenüber dem Antragsteller zu erfolgen.42 Grundsätzlich ist die Annahmeerklärung formfrei möglich, d.h. auch sie kann ausdrücklich, konkludent oder stillschweigend erfolgen.43