6.2.2. Vertragsabschluss Zum Abschluss eines Vertrags ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich (Art. 1 Abs. 1 OR). Die Willenserklärung besteht in der Mitteilung des Willens zur Begründung, Änderung oder Beendigung eines Rechts oder Rechtsverhältnisses.38 Der Erklärende kann seinen Willen dem Erklärungsempfänger auf verschiedene Art und Weise mitteilen.39 Der Erklärende kann seine Erklärung ausdrücklich, durch konkludentes Verhalten oder stillschweigend erklären.40