Der Kaufpreis muss gemäss Art. 184 Abs. 3 OR eindeutig bestimmt oder nach den Umständen bestimmbar sein. Damit der Kaufpreis nach den Umständen bestimmbar ist, müssen die Parteien ausdrücklich oder stillschwei- 35 ZK OR-SCHÖNLE, 1993, Art. 184 N. 83. 36 BSK OR I-KOLLER, 7. Aufl. 2019, Art. 184 N. 43. - 16 -