Gerade daraus würde sich vielmehr die Uneinigkeit der Parteien ergeben. Dasselbe folge aus der Aussage von L.L., er werde persönlich für den Differenzbetrag aufkommen, wenn dieser nicht von der Beklagten bezahlt werde. Daraus fliesse gerade, dass die Beklagte den höheren Kaufpreis nie akzeptiert habe (Antwort Ziff. II/2; Duplik "zu Rz. 18-20").