L.L. habe darauf erwidert, er und I.B. würden dies kontrollieren und für den Fall, dass Ungereimtheiten auftauchen sollten, sich bei der Klägerin melden. L.L. habe weiter ausgeführt, dass er persönlich dafür sorgen werde, dass das Lager im Wert von Fr. 153'891.72 bezahlt werde (Replik Rz. 13).