Mit diesem Gesamtbetrag von Fr. 173'167.10 verrechnet die Klägerin einerseits den der Beklagten aus dem Projekt S. noch geschuldeten Betrag von Fr. 116'316.00 sowie anderseits noch offene Positionen aus diversen Arbeiten von Fr. 4'846.40 (Total: Fr. 121'162.40; Klage Rz. 46, Antwort Ziff. II/6). Die eingeklagte Forderung beziffert die Klägerin nach dieser Subtraktion auf Fr. 52'000.00 (Klage Rz. 40 f. und 46), womit sie auf die Differenz von Fr. 4.70 verzichtet.