12. 12.1. Am 19. August 2020 fand die Hauptverhandlung statt. Zu Beginn der Hauptverhandlung passte der Vizepräsident die Beweisverfügung insoweit an, als neu nebst der Zeugenbefragung von L.L. auch die Parteien zu den entsprechenden Tatsachen befragt würden (Protokoll der Hauptverhandlung vom 19. August 2020 S. 2). Zwar erschien der Zeuge L.L. nicht persönlich zur Hauptverhandlung. Er meldete sich jedoch telefonisch. Auf Anfrage hin teilten die Parteien ihr Einverständnis mit, den Zeugen L.L. telefonisch zu befragen. In der Folge wurden der Zeuge L.L. telefonisch und die Parteien persönlich befragt.