9.2. Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 23. Januar 2020 konnten die Parteien das Verfahren nicht durch Vergleich erledigen. 10. Mit Replik vom 20. März 2020 und Duplik vom 3. Juni 2020 hielten die Parteien im Wesentlichen an ihren bisherigen Ausführungen fest. -5-