3.2. Die Parteien vereinbarten folgende Kaufpreise:  Fr. 25'000.00 für den Geschäftsbereich S. (exkl. MwSt.; KB 5 Ziff. 1),  Fr. 15'000.00 für die Werkzeuge in den Montagefahrzeugen (exkl. MwSt.; KB 5 Ziff. 3),  Fr. 31'500.00 für die drei Montagefahrzeuge (exkl. MwSt.; umstritten, ob Mehrwertsteuer zusätzlich geschuldet ist; KB 5 Ziff. 4 und KB 19),  5 % der Auftragssumme für die per 1. März 2019 zu übertragenden Aufträge (KB 5 Ziff. 5a),  das Warenlager zu Einkaufspreisen (KB 5 Ziff. 7) und -3-