Die Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Gläubiger vom Schuldner die Leistung ohne Säumnis verlangt. Gemäss Lehre und Rechtsprechung wird bei der condictio sine causa die Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung bereits mit der ungerechtfertigten Zahlung zur Rückzahlung fällig.56