Zur Begründung der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts ist nicht erforderlich, dass die Parteien die Bewilligungspflicht nach Art. 2 Abs. 1 BewG absichtlich missachteten. Ob die Parteien eine Umgehung des BewG beabsichtigt haben, ist folglich nicht von Belang. Die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts hat zur Folge, dass die Beklagte die Darlehenssumme von der Klägerin innerhalb eines Jahres, seitdem sie - 32 -