4.3.5.1. Nichtigkeit des Darlehens Bewilligungspflichtige Finanzierungsgeschäfte werden wie gesehen nichtig, wenn der Erwerber den Grundstückkauf vollzieht, ohne über eine Bewilligung zu verfügen. Da der mittels diesem Darlehen gemäss Vertrag vom 23. Oktober 2015 finanzierte Erwerb nie bewilligt wurde, ist das Rechtsgeschäft nichtig und zieht einen Rückforderungsanspruch nach sich (Art. 26 Abs. 2 lit. a i.V.m. Abs. 4 lit. b BewG). Zur Begründung der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts ist nicht erforderlich, dass die Parteien die Bewilligungspflicht nach Art. 2 Abs. 1 BewG absichtlich missachteten.