(ii) Verwendung Darlehen zur Finanzierung des Grundstückerwerbs Die Beklagte bestreitet, dass das Darlehen in die Finanzierung des Mehrfamilienhauses in V. eingeflossen sei (Klage Rz. 22; Replik Rz. 25). Der Beklagten zufolge sei das Bauprojekt der Klägerin durch ein Bankdarlehen der AKB über Fr. 4'000'000.00 finanziert worden (Eingabe vom 2. März 2022). Selbst wenn die D. den Kauf der Liegenschaft bzw. der hierfür erforderlichen Forderung finanziert hätte, wäre das Darlehen über Fr. 1'800'000.00 in die Finanzierung des Grundstückerwerbs eingeflossen, und hätte den Erwerb somit erst ermöglicht.