Angesichts ihrer wirtschaftlich schwachen Lage hätte sich kaum ein Geldgeber dazu bereit erklärt, der Klägerin ein Darlehen in der Höhe von Fr. 1'800'000.00 zu einem Zinssatz von 2.9 % zu gewähren und dabei auf jegliche Sicherheiten zu verzichten.55 Auch der geringe Zinssatz und die Koppelung der Fälligkeit der Darlehenszinsen an den Darlehensablauf, welcher frühestens zwei Jahre nach Vertragsschluss eintritt, erscheint in Anbetracht des erhöhten Ausfallrisikos als äusserst ungewöhnlich.