g BewG bewilligungspflichtig ist, ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Übertragung der entsprechenden Rechte abzustellen und mithin auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.45 Dass beim Erwerb eines Grundstückes durch einen Schweizer einer ausländischen Person Rechte eingeräumt werden, die dieser eine eigentümerähnliche Stellung am Grundstück verschaffen, kann sich aus einer im Geschäftsleben ungewöhnlichen Art der Darlehensgewährung ergeben, insbesondere wenn sich der Darlehensnehmer in wirtschaftlich schwacher