Der Beklagten stünden gegenüber der Klägerin folglich Restforderungen in der Höhe von Fr. 1'234'592.90 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 31. Oktober 2017 sowie Fr. 44'697.60 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 1. Februar zu (Schlussvortrag Rz. 43). Die Forderung von Fr. 1'234'592.90 setze sich aus der nach der Teilrückzahlung von Fr. 640'000.00 bestehenden Restforderung von Fr. 1'160'000 zuzüglich der bis zum 12. April 2016 aufgelaufenen Darlehenszinsen auf der Gesamtsumme von Fr. 1'800'000.00 (ausmachend Fr. 23'883.29) sowie der auf der Restforderung von Fr. 1'160'000.00 vom 13. April 2016 bis und mit 30. Oktober 2017 aufgelaufenen Darlehenszinsen (ausmachend