32). Ende 2016 seien diese Finanzverbindlichkeiten auf knapp unter Fr. 1'300'000.00 geschrumpft, was belege, dass die Klägerin die Rückzahlung im Umfang von Fr. 640'000.00 als Darlehenstilgung verbucht habe (Schlussvortrag Rz. 32). Die Ausführungen der Klägerin zur Simulation seien denn auch blosse Schutzbehauptungen (Schlussvortrag Rz. 55). Da der Darlehensvertrag vom 23. Oktober 2015 nicht simuliert sei, sei er auch nicht nichtig (Schlussvortrag Rz. 62).