Die Beklagte bestreitet, dass die Darlehenssumme in die Finanzierung des Bauprojektes der Klägerin geflossen sei (Klageantwort Rz. 29). Die Finanzierungsofferte der AKB vom 18. Dezember 2015 belege einzig, dass Ende 2015 eine Absicht bestanden habe, den Darlehensbetrag als Sicherheit für die Bankfinanzierung eines Bauprojektes zu verwenden (Klageantwort Rz. 29).