4.1.2. Beklagte 4.1.2.1. Klageantwort und Duplik Die Beklagte entgegnet, die Parteien hätten am 23. Oktober 2015 einen Darlehensvertrag unterzeichnet, damit die Klägerin ihren Geschäften nachgehen könne (Klageantwort Rz. 12, 24). Darin habe sich die Beklagte verpflichtet, der Klägerin ein Darlehen von Fr. 1'800'000.00 über eine Laufzeit von zwei Jahren zu gewähren (Klageantwort Rz. 13; Duplik Rz. 22). Die Klägerin habe sich ihrerseits verpflichtet, einen Darlehenszins von 2,9 % ab Auszahlung der Darlehenssumme zu bezahlen und die Beklagte bei der Vergabe von Bauarbeiten zu berücksichtigen (Klageantwort Rz. 13).