1.2.2.2.3. Rechtsbegehren Ziff. 3 Die Klägerin fordert mit Rechtsbegehren Ziff. 3 eine Neuverteilung der Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens vom 12. Februar 2020. Hierfür ist das Handelsgericht wie gesehen örtlich und sachlich zuständig. 1.2.2.2.4. Rechtsbegehren Ziff. 4 Das Rechtsbegehren Ziff. 4 der Klage vom 23. März 2020 deckt sich im Wesentlichen mit dem Rechtsbegehren Ziff. 4 der Klage vom 9. Oktober 2019, sodass an dieser Stelle auf die Ausführungen in E. 1.2.2.1.4 verwiesen werden kann.