" 3. Die den Parteien mit Verfügung vom 18. März 2022 angesetzte gerichtliche Frist zur Einreichung der schriftlichen Schlussvorträge (16. Mai 2022) sei bis zum Entscheid über die hiervor gestellten prozessualen Anträge der Beklagten auszusetzen bzw. anschliessend neu anzusetzen, eventualiter sei - sofern vor Fristablauf über die Zulässigkeit der neuen Tatsachenbehauptungen und Beweismittel entschieden wird - die Frist angemessen (mind. 10 Tage) zu erstrecken." 22.3. Mit Verfügung vom 5. Mai 2022 wurden die Verfahrensanträge der Beklagten abgewiesen.