8. 8.1. Mit Gesuch vom 1. Oktober 2019 stellte die Beklagte beim Bezirksgericht Aarau ein erneutes Rechtsöffnungsbegehren im Umfang des Restbetrags der in Betreibung gesetzten Darlehensforderung, mithin Fr. 1'111'000.00 nebst 5 % Zins seit dem 31. Oktober 2017.