" 6. Das vorliegende Verfahren sei bis zur Rechtskraft des Entscheids im summarischen Verfahren des Bezirksgerichts Aarau, Präsidium des Zivilgerichts, vom 10. September 2019 (SR.2019.110) betreffend provisorische Rechtsöffnung zu sistieren. 7. Auf die Erhebung eines Prozesskostenvorschusses sei vorerst zu verzichten."