5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7 % MWST) zulasten der Beklagten." Zur Begründung wurde ausgeführt, die in Betreibung gesetzten Forderungen beträfen einen simulierten Darlehensvertrag. Tatsächlich liege gar kein Darlehen vor. Zudem sei die Beklagte hinsichtlich der geltend gemachten Forderungen nicht aktivlegitimiert. Ferner stellte die Klägerin folgende Verfahrensanträge: