In teilweiser Gutheissung der Klage wird der Beklagten unter Androhung der Bestrafung ihrer verantwortlichen Organe mit Busse wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 292 StGB im Zuwiderhandlungsfall, unter Androhung einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 5'000.00 für die Nichterfüllung sowie von bis zu Fr. 1'000.00 für jeden Tag der Nichterfüllung verboten, unter der Domain easybet.com eine von der Schweiz aus zugängliche Website zu hosten, soweit auf dieser Website die Zeichen "easyBet", oder im Zusammenhang mit On-