Eine Kombination der Ordnungsbussenbestimmungen ist zulässig.53 Jedoch ist zu berücksichtigen, dass Ordnungsbussen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung anhand des "objektiven Ausmasses der Zuwiderhandlung" auszufällen sind.54 Die Androhung von Ordnungsbussen sollte daher stets den gesetzlich vorgesehen Zusatz "bis zu" enthalten oder es ist auf die Nennung eines konkreten Betrages gänzlich zu