5.4.3.2.1. Gefährdung der Unterscheidungskraft (Verwässerung) Der Tatbestand der Gefährdung der Unterscheidungskraft knüpft nicht am Ruf der berühmten Marke an, sondern an die Gefahr, dass eine berühmte Marke durch ein bestimmtes Verhalten an Wirksamkeit als Herkunftshinweis für bestimmte Waren und Dienstleistungen einbüsst.35 Eine solche Gefahr setzt eine gewisse Zeichenähnlichkeit zwischen einem Drittzeichen und der berühmten Marke voraus.36 Erreicht ist das erforderliche Mass der