Die allgemeine Wertschätzung verlangt jedoch nicht, dass zwangsläufig eine positive Assoziation vorliegen muss.29 Bei der überragenden Verkehrsgeltung handelt es sich um ein quantitatives Kriterium, bei welchem nach dem Bekanntheitsgrad der Marke gefragt wird.30 Hingegen handelt es sich bei der allgemeinen Wertschätzung und der Einmaligkeit um qualitative Kriterien. Zwischen dem quantitativen Kriterium und den qualitativen Kriterien besteht eine Wechselwirkung: