Die Marke "EASYJET" geniesse in der Schweiz bei den Abnehmern ausserdem ein positives Image; damit werde eine besonders preiswerte, aber dennoch äusserst sichere Fluggesellschaft assoziiert (Klage Rz. 40 ff.). Schliesslich komme der Marke "EASYJET" in der Schweiz Alleinstellungsmerkmal zu, zumal mit Ausnahme des beanstandeten Kennzeichens "easyBet" keine Drittzeichen bekannt seien, die ihre Unterscheidungskraft trüben könnten (Klage Rz. 43).