5.4.2. Berühmtheit der Marke "EASYJET" 5.4.2.1. Parteibehauptung Die Klägerin vertritt die Auffassung beim Zeichen "EASYJET" handle es sich um eine berühmte Marke i.S.v. Art. 15 Abs. 1 MSchG (Klage Rz. 79 ff.). Unter der Marke "EASYJET" träte die zweitgrösste Fluggesellschaft Europas auf (Klage Rz. 28). Diese werde seit über 20 Jahren in der Schweiz intensiv beworben und sei jedermann ein Begriff. Die Bekanntheit der Marke "EASYJET erstrecke sich auf alle Bevölkerungskreise (Klage Rz.