5.2. Aktiv- und Passivlegitimation Aktivlegitimiert, d.h. berechtigt Unterlassung- und Beseitigungsklagen zu erheben, ist der Rechtsinhaber, der in seinen Rechten verletzt oder gefährdet wird.11 Als behauptete Inhaberin der angeblich berühmten Marke "EASYJET" (Klage Rz. 27) sowie Inhaberin der insgesamt 26 Schweizer "easy"-Marken und 7 internationalen "easy"-Markenregistrierungen mit Schutzausdehnung auf die Schweiz (Klage Rz. 22; KB 16) ist die Klägerin für die vorliegenden Unterlassungs- und Beseitigungsklage aktivlegitimiert.