ten zuständig oder, wenn ein solcher fehlt, diejenigen an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Überdies besteht alternativ eine Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte am Handlungs- und Erfolgsort.1 Bei im Internet begangenen Delikten genügt für den Erfolgsort die blosse Abrufbarkeit einer Webseite.2 Die Website www.easybet.com kann im Kanton Aargau abgerufen werden (Klage Rz. 63; KB 83). Damit sind die aargauischen Gerichte national und örtlich zuständig.