1. Soweit auf die Klage einzutreten ist, wird in Gutheissung der Klage die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 35'846.70 zuzüglich 5 % Zins p.a. seit dem 29. Juli 2019 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 20190950 des Betreibungsamtes M.-W. wird im Umfang von Fr. 23'831.40 zuzüglich 5 % Zins p.a. seit dem 29. Juli 2019 beseitigt.