5. Beseitigung des Rechtsvorschlags Schliesslich beantragt die Klägerin in Rechtsbegehren Ziff. 3 die Aufhebung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. 20190950 des Betreibungsamtes M.-W. (KB 8) im Betrage der geltend gemachten Mietzins- und Nebenforderungen im Gesamtbetrag von Fr. 23'831.40, Verzinsung jedoch erst seit Datum der vorliegenden Klage.