Die klägerischen Mietzinsforderungen von total Fr. 35'846.70 sind damit ausgewiesen. Die von der Beklagten geschuldeten Mietzinsforderungen wurden in analoger Anwendung von Art. 257c OR spätestens mit Räumung des Mietobjekts vom 5. Juli 2019 fällig. 4. Verzugszinsen 4.1. Klägerin Die Klägerin verlangt in Rechtsbegehren Ziff. 1 auf dem Betrag von Fr. 40'261.70 Verzugszinsen von 5 % seit Datum der vorliegenden Klage.