3. Offene Mietzinsforderungen 3.1. Klägerin Die Klägerin behauptet, mit der Bezahlung des monatlichen Mietzinses von Fr. 5'974.45 durch die Beklagte, ohne dass ein schriftlicher Mietvertrag mit einer bestimmten Kündigungsdauer abgeschlossen worden sei, sei ein faktisches Mietverhältnis zustande gekommen. Die Beklagte habe die Klägerin mit Schreiben vom 14. März 2019 auch gebeten, den Mietzins von Fr. 5'974.45 auf Fr. 3'000.00 zu reduzieren (Klage Rz. II.4; KB 6).