Der Vizepräsident des Handelsgerichts hat mit Entscheid vom 15. Mai 2019 im Verfahren HSU.2019.57 bereits rechtskräftig über die Prozesskosten entschieden und die Beklagte verurteilt, die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 3'000.00 der Klägerin zu ersetzen (Dispositiv-Ziff. 4) sowie der Klägerin eine Parteientschädigung von Fr. 1'415.00 (inkl. Auslagen) zu bezahlen (Dispositiv-Ziff. 5). Die Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolge ist