2. Nachforderungsrecht wegen der beschädigten Beleuchtung wird ausdrücklich vorbehalten. -4- 3. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 20190950 des Betreibungsamtes M.-W. im Betrage der geltend gemachten Mietzins und Nebenforderungen im Gesamtbetrag von CHF 23'831.40, Verzinsung jedoch erst seit Datum der vorliegenden Klage, sei aufzuheben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten."