5. Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin deren Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 1'415.00 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. 4.2. Am 5. Juli 2019 räumte die Beklagte unter Mithilfe der Polizei die Geschäftsräumlichkeiten in M. (Klage Rz. II.7). 5. Mit Klage vom 29. Juli 2019 (Postaufgabe: 29. Juli 2019) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin Fr. 40'261.70 nebst Zins zu 5 % seit Datum der vorliegenden Klage zu bezahlen.