106 Vgl. Merkblatt zur Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Bemessung der Parteientschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: (letztmals besucht am 4. Mai 2022). - 52 - Das Handelsgericht erkennt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 6'695.00 werden dem Kläger 1 und der Klägerin 2 auferlegt. Sie werden mit den von den Klägern geleisteten Kostenvorschüssen in gleicher Höhe verrechnet.