Dass die grosse und rechtswidrige Einhausung für das Splitgerät ein Planungs- und Ausführungsfehler sei, liege auf der Hand. Ebenso sei bei der Ausführungsplanung die Verglasung vergessen und bei der Bauleitung nicht auf deren Einbau bestanden worden. Schliesslich sei es ein Fehler, wenn bei der Ausführungsplanung die Entfernung der eingekiesten Baupisten und Installationsplätze nicht vorgesehen und bei der Bauleitung diese Unterlassung nicht beanstandet werde. Die Planung und