6.4.6. Sitzplatzverglasung Die Kläger haben das Fehlen der Sitzplatzverglasung nachweislich erst mit Schreiben vom 17. November 2018 gerügt (KB 24). Weder in den von den Klägern an die Beklagten gesandten Mängellisten vom 2. Juli 2017 (AB 1) und vom 27. August 2017 (AB 2) noch in der Liste mit offenen Mängeln vom 2. September 2018 (KB 13) wird das Fehlen als Mangel aufgeführt. Auch im Schreiben vom 16. September 2018 (KB 14) wird die fehlende Verglasung des Sitzplatzes nicht beanstandet.