Wie versprochen, seien "die offenen Mängel gemäss den Listen bis zum 31. August 2017 zu beheben". Die beiden Listen sind überschrieben mit "Bekannte Mängel Haus 4, B. – A., Q." und "Bekannte Mängel Haus 4 Aussenbereich, B. – A., Q.". Sie dokumentieren den Stand der Mängelbehebung, die vereinbarungsgemäss bis zum 31. August 2017 abgeschlossen werden sollte; es handelt sich klarerweise nicht um ein (weiteres) Abnahmeprotokoll bzw. weitere Abnahmeprotokolle. Im Ergebnis fand die Abnahme des Aussenbereichs des Einfamilienhauses der Kläger am 30. Juni 2017 statt.