Ebenso sind sie sich einig, dass für den Aussenbereich nicht der 10. März 2017, sondern das Datum seiner Abnahme für den Beginn der Prüf- und Rügeobliegenheit der Kläger ausschlaggebend sein sollte. Wurde die Übernahme des Kaufobjekts derart vertraglich festgelegt, beginnt die First zur Prüfung der Sache und Erhebung der Mängelrüge erst mit diesem Zeitpunkt zu laufen, selbst wenn die Käufer schon zuvor Zugang zum Grundstück hatten.102 Zwischen den Parteien umstritten und daher zu