6.4.5. Rechtzeitigkeit der Rüge Wie ausgeführt, wird die Prüfungs- und Anzeigepflicht nach Art. 201 OR durch die Ablieferung der Ware, d.h. durch die Inbesitznahme ausgelöst.101 Bezüglich der Ablieferung des Kaufobjekts, mit der – versteckte Mängel vorbehalten – die Rügefrist ausgelöst wird, sind sich die Parteien einig, dass die Übergabe, bzw. der Antritt gemäss Ziff. IV.1. des Vertrags, am 10. März 2017 erfolgte.