99 BGE 118 II 142 E. 3a; BGer 4A_83/2009 vom 6. Mai 2009 E. 3.2.1, 4C.159/1999 vom 28. Juli 2000 E. 1b/bb. - 45 - dass die SIA-Norm 118 im Verhältnis zwischen den Parteien als Käufer und Verkäufer Anwendung findet. Zur Beurteilung der Frage, ob die Mängelrügen der Kläger vorliegend gegenüber den Beklagten rechtzeitig erhoben wurden, ist demnach grundsätzlich auf die gesetzliche Prüf- und Rügeordnung gemäss Art. 201 OR abzustellen.