6.4. Mängelrüge 6.4.1. Parteibehauptungen 6.4.1.1. Kläger Die Kläger führen aus, das Objekt sei am 10. März 2017 fertiggestellt bzw. übergeben worden. Die Aussenarbeiten hätten dagegen erst später erstellt werden sollen, was im Abnahmeprotokoll auch so festgehalten worden sei (act. 7 Rz. 15). Die Aussenabnahme hätte in der Kalenderwoche 19/2017 (8. bis 14. Mai 2017) stattfinden sollen. An der geplanten Abnahme seien Mängel vorhanden gewesen, weshalb am 24. August 2017 eine zweite Aussenabnahme durchgeführt worden sei (act. 7 Rz. 16). Entgegen der Beklagten habe die Aussennabnahme am 30. Juni 2017 nicht stattfinden können (act. 78 Rz. 19).